Marken dienen dem Schutz von Produkt- oder Firmennamen. In Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, Produkte voneinander zu unterscheiden, und in denen Dienstleistungen zunehmend ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt z.B. über das Internet angeboten werden, ist es wichtiger denn je, die eigenenen Produkte von denen der Mitbewerber abgrenzen zu können. Markennamen sind hier ein wichtiger Wettbewerbsfaktor - nicht selten entscheidet der Name des Produktes über seinen Erfolg. Und häufig investieren Firmen viel Geld in ihren „guten Namen“ und das daran ausgerichtete Marketing. Klar, dass auch andere auf diesen Zug aufspringen wollen, indem sie - oftmals sogar minderwertige - Produkte unter dem gleichen Namen in Verkehr bringen wollen.
Eine Marke - früher „Warenzeichen“ genannt - wird in Deutschland nach Antragstellung beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt, darauf hin geprüft, ob sie Unterscheidungskraft aufweist und nicht etwa freihaltebedürftig ist. Denn nur Marken, die tatsächlich dazu geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Anbieters von denen eines anderen Anbieters zu unterscheiden, finden Eingang ist das Markenregister.
Nicht geprüft wird hingegen die mögliche Kollisionsgefahr mit ähnlichen oder gar identischen, älteren Marken. Auch eine Suche im Internet kann hier nur ein allererster Schritt sein, um sicherzustellen, nach der Markenanmeldung mit Widersprüchen Dritter, die Inhaber älterer Reche sind, konfrontiert zu werden. Eine Verteidigung der Anmeldung ist zwar möglich, oft aber kostspielig und nicht immer von Erfolg gekrönt. Im Fall des Verlusts der Anmeldung drohen dann Schadensersatzforderungen, die Entfernung der Marke von den eigenen Waren oder das Vernichten von Prospektmaterial, schlimmstenfalls sogar der Waren selber. Daher empfiehlt sich vor der Inverkehrbringung der Ware oder Dienstleistung immer die Prüfung des gewünschten Zeichens durch einen erfahrenen Fachmann. Dieser erkennt Problemfälle und hilft, diese zu vermeiden, bevor negative Folgen auftreten.
Je nach Bedarf stehen ganz unterschiedliche Markenarten zur Auswahl.
Für reine Wortschöpfungen, Abkürzungen oder kurze Slogans ist die Wortmarke die richtige Wahl. Ihr Schutzbereich ist im Normalfall am breitesten, dafür ist auch die Kollisionsgefahr mit Drittmarken am größten. Eine gründliche Recherche ist vor der Anmeldung unverzichtbar.
Haben Sie ein Logo, welches Ihre Waren, Briefköpfe oder Ihren Internetauftritt ziert? Dann kann dieses in Form einer Bildmarke angemeldet werden. Auch Kombinationen aus Wort- und Bildmarken, so genannte Wort-Bildmarken, sind möglich.
Eine weitere Art der Markenanmeldung zielt auf Marken mit dreidimensionaler Form ab. Mit einer 3D-Marke lassen sich Formen schützen, beispielsweise die unterscheidungskräftige Form einer Flasche, eines Schreibwerkzeugs oder einer besonders geformten Umverpackung.
Weitere Beispiele für Markenarten sind die Farbmarke und die Hörmarke.
Möglich sind sogar Geruchsmarken, und seit relativ kurzer Zeit sogar
Bewegungsmarken.
Für Firmen, die regional begrenzt Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ist eine deutsche Markenanmeldung das Richtige. Insbesondere stellen Sie mit einer deutschen eingetragenen Marke sicher, dass Ihnen später niemand die Marke streitig machen kann, indem er sie nachträglich selber zum Schutz anmeldet. Auch, wenn Sie beispielsweise bereits eine Domain mit Ihrem Firmen- oder Produktnamen besitzen, oder den Namen bereits seit längerer Zeit im geschäftlichen Verkehr verwenden, kann Ihnen ein „findiger“ Dritter mit einer Nachanmeldung Probleme bereiten.
Vertreiben Sie Ihre Waren auch in anderen europäischen Ländern? Dann kommt eine europäische Markenanmeldung beim HABM, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, in Betracht. Zwar ist eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung teurer als eine nationale Anmeldung, dafür erhalten Sie jedoch auch Schutz in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, und zwar zu einem Bruchteil der Kosten, die die entsprechenden nationalen Anmeldungen in Summe kosten würden. Insbesondere Unternehmen, die ihre Waren über das Internet auch ins europäische Ausland vertreiben, sollten die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in Erwägung ziehen.
Für Fälle, in denen auch außereuropäische Länder abgedeckt werden müssen, bietet sich entweder die Registrierung der Marke als international registrierte Marke, so genannte „IR-Marke“, an. Oder es werden in allen gewünschten Ländern nationale Schutzrechte beantragt. Die teilweise stark differierenden Voraussetzungen und Verfahren in den einzelnen Ländern machen den Einsatz nationaler Vertreter zumeist unverzichtbar. Ihr Patentanwalt vor Ort fungiert dann als Bindeglied und „Übersetzer“ zwischen den ausländischen Kollegen und dem deutschen Anmelder.
Sie sehen - es gibt viele Wege, und nicht alle führen zur Marke. Um den schnellsten und kostengünstigsten Pfad ausfindig zu machen und ihn vom „Holzweg“ zu unterscheiden, sollten Sie Ihren Markenwunsch zunächst mit Ihrer Patentanwältin oder Ihrem Patentanwalt besprechen. Nur wenn das Risiko sowohl einer Zurückweisung durch das Amt als auch eines Widerspruchs durch Dritte als ausreichend gering eingeschätzt werden kann, sollten Sie die Markenanmeldung in Angriff nehmen.
Ihre Patentanwältin oder ihr Patentanwalt hilft Ihnen auch, einen weiteren Stolperstein, die Auswahl der richtigen Klassen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, zu überwinden, und berät Sie selbstverständlich auch dann, wenn Sie selber einmal in Konflikt mit Dritten geraten, was häufig ganz unabsichtlich passiert, und empfindliche Folgen haben kann, sofern Sie ungeeignet oder überhaupt nicht reagieren.
PMD Freiburg's Team hat einschlägige Erfahrung mit allen relevanten Ämtern - selbstverständlich mit dem DPMA, dem EUIPO, das für europäische Marken zuständig ist, und der WIPO, bei der internationale Markenanmeldungen hinterlegt werden. Aber auch mit anderen Jurisdiktionen wie den USA, China oder Japan, sind wir ausreichend vertraut, um Sie bei der grundlegenden Entscheidung für oder gegen eine Anmeldung zu beraten. Für weitergehende Fragen werden dann die entsprechenden Auslandskolleginnen und -kollegen zur Rate gezogen.